Gültigkeit von Angeboten
Sie geben mit dem Absenden ein verbindliches Angebot ab. Ihr Angebot wird von uns per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung stellt keine Abnahmeverpflichtung für Ihre Geräte dar.
Wenn die Geräte innerhalb des von Ihnen genannten Abholzeitraumes von Schulen nicht abgeholt wurden, können Sie per Mail den Abholzeitraum verlängern. Erfolgt diese Verlängerung nicht, gehen wir davon aus, dass Sie die Geräte nicht weiter anbieten wollen.
Abgabe der Geräte
Wir informieren Sie unverzüglich per E-Mail, welcher Schule wir Geräte Ihres Hauses zugesagt haben. Die Schulen legitimieren sich mit einem Ausdruck unserer E-Mail-Zusage.
Sie quittieren den Schulen auf Anfrage, dass sie Geräte von Ihnen erhalten haben. Die Schulen benötigen dies, um bei Bedarf sicherzustellen, dass die gespendeten PCs für die Nutzung mit einem Windows Betriebssystem ordnungsgemäß lizenziert sind.
Preise
Sie verpflichten sich die Geräte den Schulen kostenlos zu überlassen. Aufwand und Kosten der Vermittlung werden von der bundesweiten gemeinnützigen Initiative „Das macht Schule“ getragen.
Eigentumsvorbehalt
Sie verpflichten sich die Geräte bis Ende des Abholzeitraumes nicht anderweitig wegzugeben.
Treuepflicht
Sie sichern zu, abholenden Schulen keine weiteren Geräte aus Ihrem Unternehmen direkt zu geben. Bei Nachfrage verweisen Sie auf www.das-macht-schule.net. Hier bekommen Schulen nämlich weitere Angebote, mehr Unterstützung, werden vernetzt und für Projekte begeistert, die Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme und Gemeinsinn fördern.
Davon unabhängig sind Sie weiterhin natürlich darin frei, Geräte auch direkt an Schulen zu geben.
Gewährleistung
Das macht Schule ist frei von jeglichen Ansprüchen von Unternehmen oder Schulen.
Schulen stellen sowohl die Unternehmen (PC-Spender) als auch »Das macht Schule« von jeglichen Ansprüchen frei.
Widerrufsrecht
Sie können Ihr Angebot innerhalb von drei Tagen ohne Angabe von Gründen per E-Mail widerrufen.
1. März 2018